Unsere Haftungsbegrenzung schafft klare Regeln für alle Geschäftsbeziehungen. Sie stellt sicher, dass Risiken für beide Seiten nachvollziehbar bleiben. Wir übernehmen Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Damit schützen wir unsere Kunden und unsere Mitarbeiter gleichermaßen.
Begrenzte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die Höchstbeträge liegen bei:
- Sachschäden: bis zu 1.000.000 € pro Einzelfall
- Vermögensschäden: bis zu 100.000 € pro Einzelfall
Diese Regelung hilft, Risiken kalkulierbar zu machen und gleichzeitig die Projektumsetzung effizient zu gestalten. Die weitergehende Haftung bleibt unberührt, wenn gesetzlich zwingende Ansprüche bestehen.
Ausnahmen der Haftungsbegrenzung
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht in folgenden Fällen:
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesen Fällen begrenzen wir die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Bedeutung für unsere Kunden
Mit der Haftungsbegrenzung erhalten unsere Kunden klare Rahmenbedingungen. Projekte in der industriellen Abwasseraufbereitung können dadurch effizient geplant werden. Risiken werden fair verteilt, ohne dass die Qualität unserer Leistungen oder die Sicherheit der Anlagen darunter leiden.
Die klare Definition der Haftungsbegrenzung schützt alle Beteiligten und unterstützt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Kunden wissen genau, welche Haftungsregeln gelten und können ihre Projekte entsprechend kalkulieren.