OKO-tech CP-Anlagen und die Störfallverordnung

Durch Änderung der Einstufung von vielen Abfällen zur chemisch-physikalischen Behandlung aufgrund der Störfallverordnung unterliegen unter Umständen chemisch-physikalische Behandlungsanlagen (CP-Anlagen) auch der Störfallverordnung. Dies betrifft Neubauprojekte, aber im Rahmen von Überprüfungen auch ältere CP-Anlagen. Wenn störfallrelevante Abfälle bestimmte Mengengrenzen überschreiten, sind die entsprechenden Anforderungen der Störfallverordnung vom Betreiber zu beachten. Für den Anlagenbauer bedeutet dies über die bekannten gesetzlichen Anforderungen hinaus (wie der AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen -, der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und anderen Regelwerken), die Anlagentechnik und die Prozesse unter den Sicherheitsaspekten der Störfallverordnung zu bewerten.

Dies wurde erfolgreich in einem laufenden Projekt gemeinsam mit dem Kunden für eine OKO-tech CP-Anlage OKO-CPA 4.0 durchgeführt. Die Behandlungsprozesse im Gesamtkonzept der OKO-CPA 4.0 sowie einzelne Komponenten wie das Rotationssieb OKO-RoSi II zur Grobstoffabtrennung, die speziell für die Trennung der drei Phasen Öl-Wasser-Schlamm konstruierten OKO-select oil 29-Tanks und die Flotationsanlage OKO-aquaclean erhielten für den Einsatz in CP-Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, eine positive Beurteilung durch den Auditor.

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